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Zählertechnik für
die Verbrauchserfassung Ein Wärme- bzw. Kältezähler ist ein Messgerät zur Bestimmung der Energiemenge, die einem Verbraucher zugeführt wird. Sie errechnet sich aus dem gemessenen Volumenstrom des Wassers und der Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf. Dadurch, dass es sich hierbei um ein Messgerät handelt sind diese Energiemessgeräte auch amtlich geeicht.
Einsatzbereiche • Hausanschlüssen der Fernwärme oder Fernkälte • Trennung von Nutzergruppen zwischen Gebäudeteilen (z. B. Geschäft und Wohnungen) oder Heizungsanlagenteilen (z. B. Heizung und Boilerladung), • einzelnen Wohnungen, wenn Heizkostenverteiler nicht in Frage kommen, z. B. bei Fußbodenheizung • Geschäftszonen im Einkaufszentrum oder Fachmarktcenter • In Gewerbe oder Industrie zur Kostenzuweisung der jeweiligen Kostenstelle und Profitcenter
Ein Wärme- u. Kältezähler besteht immer aus drei Teilen - Volumenmessteil (Durchflussmesser, Wasserzähler) - einem gepaarten Temperaturfühlerpaar - und dem elektronischen Rechenwerk
NEUHEIT
Messprinzip der Durchflussmesser • Magnetisch Induktive Durchflussmesser (MID) • Ultraschall-Durchflussmesser (USD) • Flügelradzähler • Woltmanzähler
Bauarten die häufigsten Bauarten sind • Kompaktwärmezähler: Rechenwerk und Volumenmessteil sind in einem Gehäuse verbaut. Das Volumenmessteil kann als Ultraschalldurchflussmesser ausgeführt sein. Das Temperaturfühlerpaar wird von außen angeschlossen. • Splitversion: Besteht aus einem getrennten Volumenmessteil, einem Rechenwerk und einem Temperaturfühlerpaar.
Eichung Werden Wärmezähler zur Abrechnung von eingesetzt, müssen sie geeicht sein. Bei der Eichung werden die Zähler geprüft. Die Eichgültigkeit beträgt bei fünf Jahre. Nach Ablauf ist eine Nacheichung erforderlich, die eine komplette Instandsetzung voraussetzt. Im Bereich der Haustechnik werden vorwiegend Einweggeräte verwendet. |
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